Kantonsgericht urteilt gegen das Kraftwerk an der Waldemme

| Fr, 02. Mär. 2018
Das geplante Kleinwasserkraftwerk der CKW.

Zu wenig Landschaftsschutz und fragliche Wirtschaftlichkeit: Die Baubewilligung und die Konzession für ein geplantes Wasserkraftwerk (Bild) an der Waldemme sind nicht rechtens. Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde mehrerer Umweltverbände gegen das Vorhaben gutgeheissen.

2012 reichten die Centralschweizer Kraftwerke CKW ein Konzessions- und Baugesuch ein für ein Wasserkraftwerk an der Waldemme zwischen Matzenbach in Flühli und Chlusboden in Schüpfheim. Dagegen gingen Einsprachen ein. 2016 bewilligten die Gemeinden den Bau, der Luzerner Regierungsrat erteilte die Konzession.

Dagegen erhoben WWF, Aqua Viva, Pro Natura sowie der Fischereiverband Verwaltungsrechtsbeschwerde. Dieser hat das Luzerner Kantonsgericht nun stattgegeben, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der Regierungsrat muss die Sache neu beurteilten.

Das Gericht wertete in seinem Urteil einerseits die vom Bau betroffene Lammschlucht bei grossen Wassermengen als besondere Landschaft, die so im Kanton kaum mehr anzutreffen sei. Dies, so heisst es weiter, werde auch durch die anlässlich des Augenscheins gewonnenen Eindrücke bestätigt.

Anderseits bezeichneten die Richter die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzen als unvollständig. So sei nicht beachtet worden, dass bei einer geringeren wirtschaftlichen Bedeutung eines Wasserkraftwerks die nachteiligen Folgen auf die Umwelt weniger einschneidend sein dürfen.

Die Betreiber hatten ursprünglich angegeben, mit dem Kraftwerk könnte der Jahresverbrauch von 4200 Haushalten und somit 20 Prozent des Stromverbrauchs für die Region Entlebuch erwirtschaftet werden. Das Gericht hielt dagegen fest, durch die verfügte Erhöhung der Mindestrestwassermenge von 600 auf 900 Liter pro Sekunde, würde es noch für rund 3800 Haushalte reichen.

Als unvollständig taxierte das Gericht auch den Restwasserbericht. Aus diesem gehe nicht hervor, bei welcher Restwassermenge die Grenze der wirtschaftlichen Tragbarkeit des Projekts liege. Komme dazu, dass diese von der Einspeisevergütung abhänge. Auch führten die Richter die ungünstigen saisonalen Schwankungen der Energieproduktion ins Feld, denen nicht Rechnung getragen wurde.

Die Beschwerdegegener müssen die Gerichtskosten von 5000 Franken tragen und eine Parteientschädigung von 5000 Franken bezahlen.

In einer Stellungnahme schreiben die obsiegenden Einsprecher, sie hofften, dass die CKW das Projekt nun schubladisiere. Ein Wasserkraftprojekt an der Naturperle Lammschlucht wäre für Natur und Bevölkerung ein unnötiges Opfer.

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