Bedingte Freiheitsstrafe für Brandstifter von Doppleschwand

| Do, 05. Apr. 2018
Die Brandstelle im Oktober 2015.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Brandstifter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 54-Jährige hatte nach einem Streit mit seiner Lebenspartnerin Anfang Oktober 2015 in Doppleschwand eine Scheune angezündet.

Das Gericht sprach den Mann unter anderem der Brandstiftung, der mehrfachen Tätlichkeiten und der mehrfachen Drohung schuldig, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die achttägige, bereits erstandene Untersuchungshaft wird ihm angerechnet. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist somit noch nicht rechtskräftig. Es zeigt aber, dass das Strafmass gegenüber dem Antrag der Staatsanwaltschaft gemindert wurde. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert.

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