Ergänzungsleistungen im Pflegeheim: Regierungsrat gibt Anpassung der maximal anrechenbaren Aufenthaltstaxe in Auftrag

Fr, 14. Feb. 2020

Der Regierungsrat verzichtet nach Rücksprache mit dem Verband der Luzerner Gemeinden und der Stadt Luzern darauf, das Kantonsgerichtsurteil betreffend Anrechnung der Aufenthaltstaxe im Pflegeheim bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen vor Bundesgericht anzufechten.

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